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Allgemein Geschäftsbedingungen
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I.     VERTRAGSGEGENSTAND
Der Vermieter überlässt dem Mieter zur ordnungsgemässen mietweisen Benützung die Loft im Haus Alpenloft an der Avant Baselgia 82 7554 Sent.

II.     MIETBEGINN UND MIETDAUER
Die Miete beginnt am nachmittags 17.00 Uhr, und endet am vormittags 10.00 Uhr, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

III.     MIETZINS
Der Mietpreis ist bis spätestens am 2 Monat vor Benützung der Wohnung auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

IV.     SEPARATKOSTEN
Zu Lasten des Mieters gehen folgende Separatkosten:
    Kurtaxe. Kurtaxe pro Tag und Person: Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre CHF 2.80, Kinder bis 12 Jahre gratis.
    Ab 01.01.2022 beträgt die Kurtaxe für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahre CHF 5.00, Kinder bis 12 Jahre gratis.


V.     WOHNUNGSÜBERNAHME
Die Wohnung wird dem Mieter in sauberem, ordnungsgemässen Zustand, zum vorausgesetzten Gebrauch übergeben.
Bei Ankunft hat der Mieter das Inventar zu prüfen und allfällig fehlende Gegenstände oder Beschädigungen des Mietobjektes bis spätestens am Folgetag des Einzuges uns zu melden.


VI.     GEBRAUCH DER MIETSACHE
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt möglichst schonend zu benützen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste. Der gebührenpflichtige Kehrichtsack (vorhanden)und das Altglas müssen Ende Aufenthalt z.B. beim Ausgang Dorf/ Parkhaus entsorgt werden.

VII.     UNTERMIETE
Die Untervermietung ist gemäss Art. 262 OR nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet.

VIII.     HAUSTIERE
Haustiere sind nur in Absprche mit der Vermieterin zugelassen.

IX.     STORNIERUNG
Falls Sie am gebuchten Datum nicht bei uns übernachten, müssen wir Ihnen den Betrag trotzdem in Rechnung stellen. Bei allfälligen Annullierungen/Änderungen bis 15 Wochen vor dem Anreisetag verrechnen wir Ihnen nichts. Zwischen 15 und 8 Wochen 50 %, 8 Wochen und 4 Wochen 80%, 4 Wochen 100%

X.     WEITERE BESTIMMUNGEN
1.    Der Mieter ist zur Einhaltung der für das Haus Alpenloft geltenden Hausordnung verpflichtet.
2.    Der Mieter ist für die ordnungsgemässe Anmeldung beim Kurverein Sent sowie die Bezahlung der Kurtaxe verantwortlich.
3.    Im übrigen gelten, soweit in diesem Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde, die Bestimmungen des Obligationenrechtes über den Mietvertrag (Art. 253 ff. OR).
4.    Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.